ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fassung Februar 2020
Lieferungen und Leistungen der tradevision GmbH
1. Allgemeines
1.1 Der Vertrag kommt zwischen der tradevision GmbH und dem Kunden zustande.
1.2 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung von tradevision GmbH. Die Angestellten von tradevision GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2. Angebot/Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote von tradevision GmbH (mündliche, fernmündliche oder schriftliche Angebote) sind - sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet - hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend. tradevision GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei der Nichtverfügbarkeit eines Artikels unverzüglich zu informieren. Es gilt ausschließlich die durch tradevision GmbH erstellte Auftragsbestätigung und deren Inhalt.
2.2 Eine Bestellung zum Kauf kann per E-Mail-Auftrag, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung durch tradevision GmbH zustande.
2.3 Alle von der tradevision GmbH verkauften Hardware-Produkte sind zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von jeglichen Registrierungen und/oder Wartungsverträgen. Falls der Hersteller jedoch nach dem Kauf eine Seriennummer blockiert, eine Registrierung zu einem späteren Zeitpunkt ablehnt oder kündigt, haftet tradevision GmbH nicht für entstandene Kosten und hat das Recht, die Rücknahme von Hardware-Produkten zu verweigern.
3. Preise und Zahlungsbedingungen/Verpackung und Versand
3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei Versendungsort. tradevision GmbH ist berechtigt ggf. einen Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen.
3.2 Die Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab Versandstätte. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.
3.3 Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum sofort netto, ohne Abzug fällig und auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
3.4 Bei Erstgeschäften und Neukunden erfolgt Lieferung per Vorkasse. tradevision GmbH ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, gem. § 288 Absatz 2 BGB Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Werden tradevision GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, ist tradevision GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. tradevision GmbH ist außerdem berechtigt, auch hinsichtlich bereits bestätigter Bestellungen und Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn auf Grund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden oder der überdurchschnittlichen Höhe der Bestellung im Verhältnis zum jeweils bisherigen Geschäftsumfang mit tradevision GmbH zu befürchten ist, dass der Kunde den Kaufpreis nicht entsprechend den mit tradevision GmbH getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.
3.5 Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Bei Teillieferungen, die durch tradevision GmbH veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen in der Regel versandkostenfrei. Bei Teillieferungen auf Wunsch des Kunden können zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet werden.
3.6 Die tradevision GmbH ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt.
3.7 Ein Zurückbehaltungsrecht im kaufmännischen Verkehr und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der tradevision GmbH Forderungen nicht.
3.8 Qualitätsmerkmale
Retail:
Die Produkte sind neu und original verpackt. Diese Produkte verfügen über eine Herstellergarantie und können u.a. Zubehör beinhalten.
Weitere Informationen unter www.hpe.com.
Renew:
Renew bietet hochwertige Produkte, die von HPE vollständig wiederaufgearbeitet wurden. Alle HPE Renew Produkte sind werkseitig als "so gut wie neu" zertifiziert und weisen eine neuwertige Leistung auf. Sie unterliegt der vollständigen HPE Garantie, die der Garantie neuer HPE Produkte entspricht. Weitere Informationen unter www.hpe.com.
Spare:
Diese Produkte sind neu und original verpackt aber beinhalten kein Zubehör oder Extras. Diese Produkte beinhalten eine eingeschränkte Herstellergarantie. Weitere Informationen unter www.hpe.com.
Bulk:
Bei der Bulk-Version eines Produktes handelt es sich um das gleiche Gerät oder Produkt, ohne Zubehör oder Extras. Hierbei kann es sich z.B. auch um Ex-Demo, Rückläufer oder geöffnete Verpackungen handeln. Bulk-Ware wird neutral oder z.B. in einer Antistatikfolie verpackt. Die Garantie hierzu ist individuell und beträgt mindestens 30 Tage.
Refurbished:
Bei diesen Produkten handelt es sich um generalüberholte, geprüfte und gereinigte Ware. Meist ohne Software, Handbücher, Extras oder Zubehör. Die Garantie hierzu ist individuell und beträgt mindestens 30 Tage.
4. Liefer-/Leistungstermine und Fristen
4.1 Bestellungen werden in der Regel wie vereinbart nach Bestelleingang bei tradevision GmbH, Verfügbarkeit der Waren vorausgesetzt, an den Kunden ausgeliefert. Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen von tradevision GmbH sind jedoch nur unverbindlich, außer wenn sie gesondert schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die tradevision GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von tradevision GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
4.2 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges. Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen von mehr als 7 Werktagen über die vereinbarten Liefer-/Leistungstermine oder Fristen hinaus auftreten oder absehbar sein, so wird der Kunde darüber informiert.
4.3 tradevision GmbH ist zur Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Zahlungsfristen oben in Ziff.3. gelten entsprechend.
4.4 Durch Zustellung der Auftragsbestätigung per E-Mail durch tradevision GmbH ist der Auftrag durch den Kunden nicht mehr stornierbar, da die Waren explizit für den Kundenauftrag seitens tradevision GmbH eingekauft werden. Sollte tradevision GmbH jedoch im Ausnahmefall noch eine rechtzeitige Stornierung der Ware möglich sein, kann tradevision GmbH ohne weiteren Nachweis 25% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt als Entschädigung, für z.B. Einlagerung oder Rücksendung des Produktes, vom Kunden verlangen.
4.5 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus tradevision GmbH entstandenen Kosten. 4.6 tradevision GmbH gewährt Garantie wie ggf. explizit in der Auftragsbestätigung mitgeteilt, soweit nicht der Hersteller im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen lt. Gesetz dafür haftet.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Verkäufer haftet für keine direkten oder indirekte Schäden. Holt der Kunden die Ware in den Räumlichkeiten von tradevision GmbH ab, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Falls der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden von tradevision GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, tradevision GmbH bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
6.2 tradevision GmbH liefert die Produkte entsprechend den vereinbarten Spezifikationen und Leistungsmerkmalen. tradevision GmbH ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferten Produkte im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden oder deren Arbeitsbereitschaft herzustellen.
7. Rücktritt
7.1 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in Bezug auf Preise, Leistungen, Mengen und Nebenleistungen, die in der Auftragsbestätigung von tradevision GmbH angeboten werden, ist tradevision GmbH zum Rücktritt berechtigt. Im Übrigen bestehen die gesetzlichen Rechte bei Irrtümern gemäß §§ 119 ff BGB.
7.2 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist tradevision GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist tradevision GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
8. Schadensersatzansprüche
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung, sowie anderer, in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von tradevision GmbH folgendes:
8.1 Der Kunde hat tradevision GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche vier Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
8.2 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch tradevision GmbH geltend machen. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
8.3 Der Kunde hat unaufgefordert den eingetretenen Schaden, den Grund und der Höhe innerhalb von 5 Tagen schriftlich nachzuweisen.
8.4 Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung zudem auf typischer Weise vorhersehbare Schäden, sowie einen typischer Weise vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden (Ausfallkosten) und entgangener Gewinn, ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8.5 Mängel in einem Bereich berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Mängel- und Schadensersatzansprüche in einem anderen Bereich. Die Vorschriften über Mängel- und Schadensersatzansprüche in Hinblick auf das mangelhafte Produkt selbst bleiben hiervon unberührt.
8.6 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigen würden, allein oder überwiegend allein verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt bzw. die Kündigung ausgeschlossen.
8.7 tradevision GmbH kann für nicht selbst hergestellte Produkte, die gegen den Hersteller bestehenden Schadensersatzansprüche an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Schadensersatzansprüche an den Hersteller verweisen. tradevision GmbH wird den Kunden hierbei nach bestem Vermögen unterstützen.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 Der Kunde ist damit einverstanden und ermächtigt tradevision GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu speichern, zu verarbeiten und entsprechend auszuwerten.
9.2 tradevision GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der mit ihm vereinbarten Verträge und deren Geschäftsvorfällen. Ferner ist tradevision GmbH berechtigt, die E-Mail-Adresse für Werbung im Rahmen der Geschäftsverbindung und deren Ausbau zu nutzen.
9.3 tradevision GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern.
9.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke, sowie deren Daten aus den Geschäftsvorfällen.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von tradevision GmbH gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach dem Vertrag erbrachten Leistungen.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Falls der Kunde auf eventuelle Verletzungen von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von tradevision GmbH geliefertes Produkt aufmerksam wird, verpflichtet dieser sich, tradevision GmbH hierüber unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
11. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von tradevision GmbH gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und spezifischer ausländische Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-) Exports deutsche und spezifischer ausländische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er gegenüber tradevision GmbH unbeschränkt.
12. Sonstiges
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von tradevision GmbH an Dritte übertragen
II. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR KAUFVERTRÄGE
1. Eigentumsvorbehalt
1.1 tradevision GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zu Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor.
2. Mängelansprüche
2.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. Als Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung durch tradevision GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch tradevision GmbH stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
2.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel tradevision GmbH unverzüglich mitzuteilen.
2.3 Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind auf der Empfangsbescheinigung des Logistikers zu vermerken. Anderenfalls können Ansprüche des Käufers hinsichtlich der Beschädigung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderer Qualitäts- u. Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers.
2.4 Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt wurden, werden von tradevision GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von tradevision GmbH anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden.
2.5 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an tradevision GmbH kann nur mit vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von tradevision GmbH erfolgen, müssen von tradevision nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
2.6 Für den Fall, dass auf Grund einer berechtigten Mangelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferung entsprechend. Wird die Mangelrüge tradevision GmbH unmittelbar mitgeteilt, verpflichtet sich tradevision GmbH im Rahmen einer Nacherfüllung mangelhafte Produkte nach eigener Wahl auszutauschen oder zu reparieren. Darüber hinaus hat tradevision GmbH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches zwei neuerliche Nacherfüllungen, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die dritte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Nacherfüllung, bzw. der Mängelbeseitigung es sich immer um denselben Fehler, bzw. um einen Fehler handeln muss, der im Zusammenhang mit dem ursprünglich gerügten Fehler steht. tradevision GmbH hat für jeden auftretenden Fehler somit drei Nacherfüllungsversuche. 2.7 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von tradevision GmbH oder sonst im Wege der Selbstabhilfe hierzu berechtigt zu sein Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Herstellerrichtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
2.8 Die Abwicklung von unberechtigten Mängelansprüchen erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen.
2.9 Bei gebrauchten Gütern ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen, sofern nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich anders vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mindestverjährungsfristen für Mängelansprüche.
2.10 tradevision GmbH kann für nicht selbst hergestellte Produkte, die gegen den Hersteller bestehenden Mängelansprüche an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Mängelansprüche an den Hersteller verweisen. tradevision GmbH wird den Kunden hierbei nach bestem Vermögen unterstützen.
2.11 Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit geliefertem Zubehör (komplett) an die tradevision GmbH gesandt wird. Die Ware muss frei eintreffen. Der Austausch erfolgt ausschließlich erst nach Erhalt der defekten Produkte. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist mit gleicher Post beizufügen. Ohne diese Mangelbeschreibung und ohne die Einsendung oder Vorlage der Rechnungskopie bzw. der Lieferscheinkopie ist keine Bearbeitung des Mangels möglich.
2.12 tradevision GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen.
III. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung
1.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Goch.
1.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Goch. tradevision GmbH ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.
1.3 Auf den Vertrag findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.
2. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. tradevision GmbH und Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen.
tradevision GmbH
Neustr. 45
47574 Goch / Germany
Tel: +49 (0)2823 - 879 386 0
Fax: +49 (0)2823 - 879 3872
E-Mail: info (at) tradevision-gmbh.de