ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fassung August 2023

 

Lieferungen und Leistungen der tradevision GmbH

 

1 Allgemeines

 

1.1 Der Vertrag kommt zwischen der tradevision GmbH und dem Kunden zustande.

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die tradevision GmbH. Die Mitarbeiter der tradevision GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

2 Angebot/Vertragsgegenstand/Vertragsschluss

 

2.1 Alle Angebote von tradevision GmbH (mündlich, telefonisch oder schriftlich) sind – soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet - hinsichtlich Leistung, Menge und Nebenleistungen freibleibend. tradevision GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Artikels zu informieren. Maßgeblich ist ausschließlich die von tradevision GmbH erstellte Auftragsbestätigung und deren Inhalt.

2.2 Ein Kaufvertrag kann per E-Mail-Bestellung, telefonisch oder schriftlich abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung der tradevision GmbH zustande.

2.3 Alle von der tradevision GmbH verkauften Hardware-Produkte sind zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von jeglichen Registrierungen und/oder Wartungsverträgen. Sollte jedoch der Hersteller nach dem Kauf eine Seriennummer sperren, eine Registrierung zu einem späteren Zeitpunkt ablehnen oder kündigen, haftet die tradevision GmbH nicht für entstandene Kosten und ist berechtigt, die Rücknahme der Hardware-Produkte zu verweigern.

 

3 Preise und Zahlungsbedingungen/Verpackung und Versand

 

3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, unfrei Versandstelle Bundesrepublik Deutschland. tradevision GmbH ist berechtigt ggf. einen Mindermengenzuschlag zu berechnen. 

3.2 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten die Preise ab Versandort. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3.3 Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig und auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.

3.4 Bei Erstgeschäften und Neukunden erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse. tradevision GmbH ist berechtigt, ohne weiteren Nachweis, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, gemäß § 288 Abs. 2 BGB Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. tradevision GmbH ist ferner berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. tradevision GmbH ist ferner berechtigt, auch hinsichtlich bereits bestätigter Aufträge und geleisteter Anzahlungen, Sicherheiten zu verlangen, wenn aufgrund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden oder der überdurchschnittlichen Höhe des Auftrages im Verhältnis zum jeweiligen bisherigen Geschäftsumfang mit tradevision GmbH zu befürchten ist, dass der Kunde den Kaufpreis nicht entsprechend den mit tradevision GmbH getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.

3.5 Die Versandkosten richten sich nach Versandart, der Zahlungsart, Gewicht und Liefertermin. Bei von tradevision GmbH veranlassten oder angebotenen Teillieferungen erfolgen Nachlieferungen grundsätzlich versandkostenfrei. Bei Teillieferungen auf Wunsch des Kunden können zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet werden.

3.6 Die tradevision GmbH ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung abzutreten.

3.7 Ein Zurückbehaltungsrecht im kaufmännischen Verkehr und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers sind mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bestehende Gewährleistungsansprüche berühren nicht einträchtigen die Fälligkeit der Forderungen der tradevision GmbH. 

3.8 Qualitätsmerkmale

Retail:

Die Produkte sind neu und originalverpackt. Diese Produkte haben eine Herstellergarantie und können Zubehör enthalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.hpe.com.

Renew:

Renew bietet qualitativ hochwertige Produkte, die von HPE vollständig wiederaufbereitet werden. Alle HPE Renew-Produkte werden im Werk als "neuwertig" zertifiziert und bieten die gleiche Leistung wie neue Produkte. Sie unterliegen der vollen HPE-Garantie, die der Garantie für neue HPE-Produkte entspricht. Weitere Informationen finden Sie unter www.hpe.com.

Ersatzteil/Sparepart:

Diese Produkte sind neu und originalverpackt, jedoch ohne Zubehör oder Extras. Für diese Produkte gilt eine eingeschränkte Herstellergarantie. Weitere Informationen finden Sie unter www.hpe.com.

Bulk:

Die Bulk-Version eines Produkts ist das gleiche Gerät oder Produkt ohne Zubehör oder Extras. Es kann sich z.B. auch um Vorführgeräte, Retouren oder geöffnete Verpackungen handeln. Bulk-Ware ist neutral oder z.B. in antistatischer Folie verpackt. Die Garantie ist individuell und beträgt mindestens 30 Tage.

Generalüberholt/Refurbished:

Diese Produkte sind generalüberholt, getestet und gereinigt. Meist ohne Software, Handbücher, Extras oder Zubehör. Die Garantie hierzu ist individuell und beträgt mindestens 30 Tage.

 

4. Liefer-/Leistungstermine und Fristen

 

4.1 Bestellungen werden in der Regel wie vereinbart nach Bestelleingang bei tradevision GmbH und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware an den Kunden ausgeliefert. Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen von tradevision GmbH sind jedoch nur unverbindlich, es sei denn, sie sind gesondert schriftlich als verbindlich vereinbart worden. Beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründen, die tradevision GmbH nicht zu vertreten hat, so verlängert sich die Frist angemessen. Ist die Nichteinhaltung oder Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von tradevision GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

4.2 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind für die Dauer der Verspätung beschränkt. Sind nach Auftragserteilung Verzögerungen von mehr als 7 Werktagen gegenüber den vereinbarten Liefer-/Leistungsterminen oder -fristen eingetreten oder absehbar, so wird der Kunde hierüber informiert.

4.3 Die tradevision GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Zahlungsfristen oben in Ziffer 3 genannten Zahlungsfristen gelten entsprechend.

4.4 Nach Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail durch die tradevision GmbH kann die Bestellung durch den Kunden nicht mehr storniert werden, da die Ware von der tradevision GmbH ausdrücklich für die Bestellung des Kunden eingekauft wird. Sollte der tradevision GmbH jedoch ausnahmsweise eine rechtzeitige Stornierung der Ware noch möglich sein, kann die tradevision GmbH vom Kunden 25% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt als Entschädigung, z.B. für die Einlagerung oder Rücksendung der Ware, verlangen.

4.5 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die der tradevision GmbH dadurch entstehenden Kosten.

4.6 Die tradevision GmbH übernimmt die in der Auftragsbestätigung ggf. ausdrücklich genannte Garantie, soweit nicht der Hersteller im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen nach dem Gesetz haftet.

 

5. Gefahrübergang

 

5.1 Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben worden ist. Der Verkäufer haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden. Holt der Kunde die Ware in den Geschäftsräumen der tradevision GmbH ab, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder aus Gründen unmöglich, die die tradevision GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die tradevision GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

6.2 Die tradevision GmbH liefert die Produkte entsprechend den vereinbarten Spezifikationen und Leistungsmerkmalen. Die tradevision GmbH ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferten Produkte im Rahmen der Installation und der Herstellung Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit anderen Geräten oder Programmen zu verbinden oder deren Betriebsbereitschaft herzustellen.

 

7. Rücktritt

 

7.1 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung von tradevision GmbH angebotenen Preise, Leistungen, Mengen und Nebenleistungen ist tradevision GmbH zum Rücktritt berechtigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte bei Irrtum gemäß §§ 119 ff BGB.

7.2 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die tradevision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die tradevision GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des BGB.

 

8. Schadensersatzansprüche

 

Für Pflichtverletzungen der tradevision GmbH gilt unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie sonstiger in diesen Bedingungen getroffener besonderer Regelungen folgendes

8.1 Der Kunde hat der tradevision GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die vier Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

8.2 Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die tradevision GmbH geltend machen. Der Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

8.3 Der Kunde hat unaufgefordert innerhalb von 5 Tagen den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach schriftlich nachzuweisen.

8.4 Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung zudem auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden sowie auf den typischerweise vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden (Stillstandskosten) und entgangenen Gewinn, ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8.5 Mängel in einem Bereich berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen in einem anderen Bereich. Die Bestimmungen über Mängel- und Schadensersatzansprüche in Bezug auf das mangelhafte Produkt selbst bleiben hiervon unberührt.

8.6 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigen würden, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt oder die Kündigung ausgeschlossen.

8.7 Bei Produkten, die tradevision GmbH nicht selbst hergestellt hat, kann tradevision GmbH die gegen den Hersteller bestehenden Ersatzansprüche an den Kunden abtreten und den Kunden wegen der Ersatzansprüche an den Hersteller verweisen. tradevision GmbH wird den Kunden hierbei nach besten Kräften unterstützen.

 

9. Datenschutz und Geheimhaltung

 

9.1 Der Kunde ist damit einverstanden und ermächtigt die tradevision GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu speichern, zu verarbeiten und entsprechend auszuwerten.

9.2 tradevision GmbH speichert und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden zur Abwicklung der mit ihm geschlossenen Verträge und der damit verbundenen Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus ist tradevision GmbH berechtigt, die E-Mail-Adresse für Werbung im Rahmen der Geschäftsbeziehung und deren Anbahnung zu nutzen.

9.3 Die tradevision GmbH gibt personenbezogene Kundendaten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen.

9.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Löschung seiner gespeicherten Daten. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sowie Daten für Geschäftsvorfälle sind von einer Löschung bzw. Kündigung ausgeschlossen.

9.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der tradevision GmbH gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach dem Vertrag erbrachten Leistungen.

 

10. Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

 

Stellt der Kunde eine mögliche Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch ein von der tradevision GmbH geliefertes Produkt fest, so ist er verpflichtet, die tradevision GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

 

11. Exportbestimmungen

 

Der Kunde wird im Falle des (Re-)Exports der von tradevision GmbH gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und spezifischen ausländischen Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-) Exports deutsche und spezifische ausländische Aus- und Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt der Kunde gegen Exportkontrollvorschriften, haftet er gegenüber tradevision GmbH unbeschränkt.

 

12. Sonstiges

 

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2 Der Kunde kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der tradevision GmbH auf Dritte übertragen.

 

II. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR KAUFVERTRÄGE

 

1. Eigentumsvorbehalt

 

1.1 Die tradevision GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor.

 

2. Mängelansprüche

 

2.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Vertragsgegenstand bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der tradevision GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der tradevision GmbH stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

2.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel der tradevision GmbH unverzüglich anzuzeigen.

2.3 Bei Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken. Andernfalls können Schadenersatzansprüche des Käufers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder sonstigen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keine Ansprüche des Käufers.

2.4 Mängel, die entgegen der vorstehenden Verpflichtung verspätet gerügt werden, werden von tradevision GmbH nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen. Mängelrügen werden von tradevision GmbH nur anerkannt, wenn sie schriftlich erfolgen.

2.5 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an tradevision GmbH kann nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorherige Zustimmung von tradevision GmbH erfolgen, müssen von tradevision nicht angenommen werden. Die Kosten der Rücksendung trägt in diesem Fall der Kunde.

2.6 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferung entsprechend. Geht die Mängelrüge unverzüglich bei tradevision GmbH ein, so ist tradevision GmbH im Rahmen der Nacherfüllung nach ihrer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung verpflichtet. Darüber hinaus ist tradevision GmbH bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches berechtigt, zwei weitere Nacherfüllungsversuche, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die dritte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung immer um denselben Mangel bzw. um einen Mangel handeln muss, der mit dem ursprünglich gerügten Mangel in Zusammenhang steht. tradevision GmbH stehen somit für jeden auftretenden Mangel drei Nacherfüllungsversuche zu. 2.7 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von tradevision GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht gemäß den Herstellerrichtlinien installiert, betrieben und gewartet wurden.

2.8 Die Erledigung unberechtigter Mängelrügen erfolgt vorbehaltlich der Nachberechnung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen.

2.9 Bei gebrauchten Sachen ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen, soweit nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mindestverjährungsfristen für Mängelansprüche.

2.10 Bei Produkten, die tradevision GmbH nicht selbst herstellt, kann tradevision GmbH die gegen den Hersteller bestehenden Mängelansprüche an den Kunden abtreten und den Kunden wegen der Mängelansprüche an den Hersteller verweisen. tradevision GmbH wird den Kunden hierbei nach besten Kräften unterstützen.

2.11 Ein Garantieaustausch kann nur erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit dem mitgelieferten Zubehör (komplett) an die tradevision GmbH geschickt wird. Die Ware muss frachtfrei eintreffen. Der Umtausch erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Ware. Der Rücksendung ist eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Ohne diese Fehlerbeschreibung und ohne Einsendung oder Vorlage der Rechnungskopie bzw. Lieferscheinkopie ist eine Bearbeitung des Fehlers nicht möglich.

2.12 Die tradevision GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten vor, solange ihr noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen.

 

III. Schlussbestimmungen

 

1. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung

 

1.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Goch.

1.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Ansprüche ist Goch. tradevision GmbH ist auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.

1.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

2 Unwirksamkeit

 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. tradevision GmbH und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen.